Parkplätze, AGB-Zusatz

1. Glättebeseitung

 Die Kosten für eine verkehrssichere Glättebeseitigung durch Fachfirmen wäre derart kostenträchtig, dass sich für uns die Vermietung von Garagen- und Parkplätzen nicht mehr rechtfertigen würde.

Darum ist es erforderlich, dass die Mieter in die Pflicht zur Glättebeseitigung eintreten oder sich auf die Glätte einstellen. Desgleichen gilt für Laubbeseitigung.

2. Sturmschäden

Leider kam es auf unseren Parkplätzen schon zu Schäden an Kraftfahrzeugen, weil bei Stürmen Äste abbrachen. Nun möchten wir nicht all unsere schönen Bäume fällen, um solche Schäden gänzlich auszuschließen, sondern bitten Sie inständig um Mithilfe bei der gelegentlichen Beobachtung von Bäumen, ob sie morsche oder angebrochene Äste haben, die beseitigt werden müssen.
Unsere Haftpflichtversicherung steht selbstverständlich nur dann für Schadensfälle ein, wenn wir hinreichend nachweisen können, unseren Verkehrssicherungspflichten eigentlich genügen.

Wenn schwere Stürme angesagt sind, dann müssen die Fahrzeuge für die Zeit des Sturms aus dem Gefahrenbereich unserer Bäume entfernt und anderweitig geparkt werden, denn die Mieten für unsere Stellplätze sind derart niedrig tarifiert, dass wir keine Nachteile aus den damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen möchten.

Eine höhere Miete wäre für uns allerdings auch keine Lösung, denn wir möchten einfach nicht auf die Bäume verzichten und sind unserem Selbstverständnis nach nun auch nicht auf Stellplatz-Geschäft aus, sondern bieten sie nur optional an, wenn die Mieter selbst die Risiken abschätzen, mindern helfen und eben auch selbst dafür einstehen, z.B. durch eine Vollkaskoversicherung für ihre Fahrzeuge oder durch Reparaturvornahme auf eigene Kosten.

Zu diesen Konditionsänderungen kommt es wegen eines Schadens durch den dem Orkan "Xaver".

Betroffen war zwar ein Stellplatz auf dem Nachbargrundstück - und wir mussten ökologisch wichtige Obstbäume fällen, aber jetzt der teure und zeitraubende Prozess, ob es "höhere Gewalt" oder "Verletzung von Verkehrssicherungspflichten" war, ist uns ein Alarmsignal, dass unsere grünen Wünsche mit den Haftungsfragen zu arg kollidieren können, wenn die Mieter nicht in die Übernahme der Verkehrssicherungspflichten eintreten.

Selbstverständlich verzichten wir mit dieser Vertragsänderung auf jegliche Kündigungsfristen und zahlen auch die Miete des vorherigen Monates zurück, wenn die Garagen- und Stellplatzmieter mit dieser für sie nachteiligen Neuregelung nicht einverstanden sein sollten.

Mit freundlichen Grüßen, ...