Wertsicherungsklausel

Steigt oder fällt der Verbraucherindex für Deutschland (VPI), Basisjahr 2005 = 100 Punkte um mehr als 10 Punkte, so kann jede Vertragspartei verlangen, den Miet-/Pachtzins neu zu verhandeln.
Kommt keine Einigung zustande, so kann der Vertrag zum 36. Monat gekündigt werden, der auf das Datum der Neuverhandlungsaufforderung folgt (Rückwirkung).
Einigen sich die Parteien, so soll dieser Mietpreis ab dem übernächsten Monat rückwirkend gelten, der auf die Neuverhandlungsaufforderung folgt (Rückwirkung).

Anmerkung: Die Rückwirkungen sollen Verzögerungen begegnen und Verhandlungsernsthaftigkeit fördern.

Bearbeitungsstand 20120613 siehe  Wertsicherungsklausel