Notdienste, Unterschied Notfall und Störfall

Generell ist ein "Notfall" nur im Falle von Gefahren für Gesundheit und Gebäude anzunehmen. Ansonsten liegt nur ein "Störfall" vor, dessen Behebung auch nur innerhalb gewöhnlicher Handwerker-Arbeitszeiten verlangt werden sollte, da ansonsten dem Vermieter Mehrkosten für Notdienste zugemutet würden, wie sie sich niemand im Eigenheim oder als Vermieter selbst zumuten würde. Für besondere Gebäudetypen, bspw. betreutes Wohnen, sind Alarmvorkehrungen und Entstörungsdienste umfassender anzubieten, häufig dann allerdings auch zu erheblich höheren Mieten. http://unsere.de/notdienste.htm