Mieter-Info: Baumaßnahmen BornholmerStr. unterbrochen

Wegen der letzttägigen Unwetterschäden werden die Strangerneuerungsarbeiten im Quergebäude Bornholmer Str. für die kommende Woche unterbrochen.

MIETER-INFO zur Regenwasser-Schäden in diversen Häusern

Seit den gestrigen Abendstunden gehen Schadensmeldungen ein, die wir zu beheben bemüht sind. Aber die Dachdeckerbetriebe sind in Reihenfolge des Unwetterverlaufs komplett ausgebucht und machten uns keine Zusagen. Stattdessen beauftragten wir Haushandwerker und die Firmen BAWO und LIBAU mit Notbehelfen.
Betroffene Mieter bitten wir um rücksichtsvolle Beschreibung der Dringlichkeit, damit wir heute und den morgigen Samstag in vernünftiger Reihenfolge Schäden abarbeiten können.
Die Berliner Feuerwehr und Wasserwerke haben ebenfalls reichlich zu tun, werden sich also um die von Kanalisationsrückstau betroffenen Keller nicht kümmern.
Schauen Sie bitte nach, ob auch die Keller in Ihrem Haus betroffen sind, denn unsere Haushandwerker sind zu sehr mit Schäden beschäftigt, um vor Montag alle Häuser auf etwaige Schäden hin zu kontrollieren.
Falls Mieter geflutete Keller in Eigenregie leer pumpen möchten, kann noch vorrätiges Instrumentarium bei uns abgeholt werden.

MIETERINFO zur Störung im Mietshaus Bornholmer Straße

30.01.2015:  Die zuständige Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg erneuerte (ausgerechnet mitten im Winter) den Gas-Anschluss unseres Hauses und stellte Undichtigkeiten fest, die bis 16 Uhr beseitigt werden konnten.

TROTZDEM baut sich im sehr verzweigten Gasleitungsnetz dieses Hauses der Gas-Druck nur äußerst langsam wieder auf, ehe die Gasheizungen und Gasherde wieder funktionieren, da die Leitungen sehr viele Stunden geöffnet waren.

Wir erkundeten, dass es besser sei, wenn nun möglichst noch bis Mitternacht alle Heizungen und Herde abgeschaltet bleiben, damit sich der Gas-Druck aufbauen kann, denn wenn das neue Hausanschluss-Ventil zu wenig Gegendruck aus dem Haus misst, obgleich es Gas durchlässt, dann öffnet sich dieses moderne Sicherheitsventil nicht vollständig.

Bei den früheren Gas-Hausanschlüssen war es anders, denn da brauchten wir die Gasleitungen nur zu entlüften und sie füllten sich schnell mit Gas.
Bei den heutigen Sicherheitsventilen ist es genau umgekehrt, dass sie erst den Druck aufbauen müssen, bevor entlüftet werden soll.

WICHTIG: Je mehr Bewohner Geduld haben und mit dem Heizen & Kochen abwarten, desto schneller baut sich der Gas-Druck auf.

Wir wünschen Ihnen, dass möglichst schnell alles wieder funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Vermieter

Parkplätze, AGB-Zusatz

1. Glättebeseitung

 Die Kosten für eine verkehrssichere Glättebeseitigung durch Fachfirmen wäre derart kostenträchtig, dass sich für uns die Vermietung von Garagen- und Parkplätzen nicht mehr rechtfertigen würde.

Darum ist es erforderlich, dass die Mieter in die Pflicht zur Glättebeseitigung eintreten oder sich auf die Glätte einstellen. Desgleichen gilt für Laubbeseitigung.

2. Sturmschäden

Leider kam es auf unseren Parkplätzen schon zu Schäden an Kraftfahrzeugen, weil bei Stürmen Äste abbrachen. Nun möchten wir nicht all unsere schönen Bäume fällen, um solche Schäden gänzlich auszuschließen, sondern bitten Sie inständig um Mithilfe bei der gelegentlichen Beobachtung von Bäumen, ob sie morsche oder angebrochene Äste haben, die beseitigt werden müssen.
Unsere Haftpflichtversicherung steht selbstverständlich nur dann für Schadensfälle ein, wenn wir hinreichend nachweisen können, unseren Verkehrssicherungspflichten eigentlich genügen.

Wenn schwere Stürme angesagt sind, dann müssen die Fahrzeuge für die Zeit des Sturms aus dem Gefahrenbereich unserer Bäume entfernt und anderweitig geparkt werden, denn die Mieten für unsere Stellplätze sind derart niedrig tarifiert, dass wir keine Nachteile aus den damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen möchten.

Eine höhere Miete wäre für uns allerdings auch keine Lösung, denn wir möchten einfach nicht auf die Bäume verzichten und sind unserem Selbstverständnis nach nun auch nicht auf Stellplatz-Geschäft aus, sondern bieten sie nur optional an, wenn die Mieter selbst die Risiken abschätzen, mindern helfen und eben auch selbst dafür einstehen, z.B. durch eine Vollkaskoversicherung für ihre Fahrzeuge oder durch Reparaturvornahme auf eigene Kosten.

Zu diesen Konditionsänderungen kommt es wegen eines Schadens durch den dem Orkan "Xaver".

Betroffen war zwar ein Stellplatz auf dem Nachbargrundstück - und wir mussten ökologisch wichtige Obstbäume fällen, aber jetzt der teure und zeitraubende Prozess, ob es "höhere Gewalt" oder "Verletzung von Verkehrssicherungspflichten" war, ist uns ein Alarmsignal, dass unsere grünen Wünsche mit den Haftungsfragen zu arg kollidieren können, wenn die Mieter nicht in die Übernahme der Verkehrssicherungspflichten eintreten.

Selbstverständlich verzichten wir mit dieser Vertragsänderung auf jegliche Kündigungsfristen und zahlen auch die Miete des vorherigen Monates zurück, wenn die Garagen- und Stellplatzmieter mit dieser für sie nachteiligen Neuregelung nicht einverstanden sein sollten.

Mit freundlichen Grüßen, ...

Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (d.h. Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Es gibt keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb gibt es nicht für jede Gemeinde eine solche Übersicht.

Quelle und mehr siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mietspiegel

Offizielle City-Website siehe Mietspiegel für Berlin

http://unsere.de/mietspiegel.htm


Wertsicherungsklausel

Steigt oder fällt der Verbraucherindex für Deutschland (VPI), Basisjahr 2005 = 100 Punkte um mehr als 10 Punkte, so kann jede Vertragspartei verlangen, den Miet-/Pachtzins neu zu verhandeln.
Kommt keine Einigung zustande, so kann der Vertrag zum 36. Monat gekündigt werden, der auf das Datum der Neuverhandlungsaufforderung folgt (Rückwirkung).
Einigen sich die Parteien, so soll dieser Mietpreis ab dem übernächsten Monat rückwirkend gelten, der auf die Neuverhandlungsaufforderung folgt (Rückwirkung).

Anmerkung: Die Rückwirkungen sollen Verzögerungen begegnen und Verhandlungsernsthaftigkeit fördern.

Bearbeitungsstand 20120613 siehe  Wertsicherungsklausel

Notdienste, Unterschied Notfall und Störfall

Generell ist ein "Notfall" nur im Falle von Gefahren für Gesundheit und Gebäude anzunehmen. Ansonsten liegt nur ein "Störfall" vor, dessen Behebung auch nur innerhalb gewöhnlicher Handwerker-Arbeitszeiten verlangt werden sollte, da ansonsten dem Vermieter Mehrkosten für Notdienste zugemutet würden, wie sie sich niemand im Eigenheim oder als Vermieter selbst zumuten würde. Für besondere Gebäudetypen, bspw. betreutes Wohnen, sind Alarmvorkehrungen und Entstörungsdienste umfassender anzubieten, häufig dann allerdings auch zu erheblich höheren Mieten. http://unsere.de/notdienste.htm

Elektriker

K.-D. Schulz Elektroanlagen GmbH
Syringenweg 24, 10407 Berlin
Tel. 030-4440775
Fax 030-1110776

Meyer und Simson Elektroinstallationen GmbH
Kuglerstraße 33
10439 Berlin
Tel. 030 - 445 86 34
Fax 030 - 444 35 46
www.meyer-simson.de

Elektro-Partner
Michael Platow - Meisterbetrieb
Neue Schönholzer Str.20
13187 Berlin
Tel+Fax: 030-49905855

http://unsere.de/elektriker.htm

Glasereien

in Berlin

Aabos Glaserei und Service Pankower Allee 94 / Provinzstraße 109
D-13409 Berlin
Telefon: +49(0)30-81038810
eMail: aaaboss - glaserei # web . de

Glaserei Uwe Bismarck
Bornholmer Str.93
10439 Berlin
Telefon: +49(0)30-4479000
Telefax: +49(0)30-44732304
Funk: 0172-5683185