RATTEN-BEKÄMPFUNG
Die Zwischenlagerung von Hausmüll im Hausflur ist unzulässig.
Die Lagerung von Grobmüll in den Kellern ist unzulässig.
Die Mülltüten müssen in die Mülltonnen entleert werden.
Die Lagerung von Mülltüten neben den Mülltonnen ist unzulässig.
Im Interesse aller Hausbewohner achten Sie bitte auf Einhaltung dieser Regeln und melden uns Verstöße.
www.unsere.de/rattenfallen.htm
Ameisen Heimchen Mäuse Motten Ratten Wespen Wespen im Mauerwerk Kletterpflanzen Holzwurmschäden Hausschwamm
Schädlingsbekämpfung, Kammerjäger
PharaO Hygiene & Service GmbH
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